Ethik- und Verhaltensrichtlinien des Berufsverbands KineSuisse, wie auf der bisherigen Website verlinkt.
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Ethik- und Verhaltensrichtlinien
Als Methode der KomplementärTherapie verfolgt die Kinesiologie im
therapeutischen Prozess einen gesundheitsfördernden und ganzheitlichen
Ansatz. Die Methode versteht sich als interaktive körper- und prozesszentrierte
Behandlung im direkten Gespräch mit den Klient*innen. Kinesiologie steht als
Ergänzung zur Schul- und Alternativmedizin.
Mit der Mitgliedschaft beim Berufsverband KineSuisse akzeptieren die
Mitglieder die folgenden Ethik- und Verhaltensrichtlinien und verpflichten sich,
im Praxisalltag nach diesen zu handeln.
1. Werte und Haltungen
Im Vordergrund des therapeutischen Handelns stehen die Einzigartigkeit, das
Wohlergehen und die Gesundheit der Klient*innen. KomplementärTherapeut*innen
begegnen den Klient*innen mit Achtsamkeit, Empathie, Wertfreiheit und bieten einen
Raum des Vertrauens an. Sie fördern die Ressourcen der Klient*innen und arbeiten
lösungsorientiert, so dass die Klient*innen das eigene Potential zur Selbstregulation für
den Genesungsprozess entwickeln können.
Sie fördern die Selbstwahrnehmung, das Körperbewusstsein und das Selbstbewusstsein
der Klient*innen und leiten zu Selbstverantwortung und zur Selbsthilfe an.
2. Qualitätssicherung
KomplementärTherapeut*innen reflektieren ihre therapeutische Arbeit und erweitern ihre
Berufskenntnisse mit regelmässigen Fort- und Weiterbildungen. Sie entwickeln die
Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich und zeitgemäss weiter. Super- und Intervision werden
zur Qualitätssicherung empfohlen.
3. Professionalität
KomplementärTherapeut*innen klären über die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten
auf und geben keine Heilversprechen ab.
Die Behandlungen beinhalten das jeweilige Behandlungsziel und regelmässige
Standortgespräche über den Therapieverlauf. Die Klient*innen werden regelmässig
transparent über die laufenden Kosten informiert.
KomplementärTherapeut*innen wahren die körperliche, psychische und geistige
Unversehrtheit der Klient*innen. Dabei wird die professionelle Distanz eingehalten und
die Selbstbestimmung der Klient*innen gefördert.
Jede Behandlung erfolgt persönlich und unmittelbar an der Klient*in.
Auf die gleichzeitige Behandlung mehrerer Klient*innen wird verzichtet.
Produktewerbung und -verkauf sind nicht Bestandteil der kinesiologischen Behandlung.
KineSuisse T +41 61 971 75 16
Marktgasse 1 verband@kinesuisse.ch
4310 Rheinfelden kinesuisse.ch
4. Respekt vor den Klient*innen als Individuen
KomplementärTherapeut*innen wählen eine klare, für die jeweiligen Klient*innen
verständliche Sprache. Sie respektieren die Grenzen und die Bedürfnisse der
Klient*innen. Sie behandeln alle Menschen gleich, unabhängig von Herkunft, religiöser
Zugehörigkeit, Geschlecht, physischer oder geistiger Beeinträchtigung, sozialer Stellung
und politischer Überzeugung.
5. Erkennen der therapeutischen Grenzen
KomplementärTherapeut*innen kennen die Inhalte der Methodenidentifikation
Kinesiologie, des Berufsbildes und der Grundlagen der KomplementärTherapie OdA KT und
handeln dementsprechend.
Insbesondere handeln sie bei der Anwendung der Muskeltests nach den Beschreibungen
und Grenzen gemäss METID.
Heilmittel der Kategorie A-D finden in der KomplementärTherapie Methode Kinesiologie
keine Anwendung.
6. Reflexion der beruflichen Kompetenzen
KomplementärTherapeut*innen wenden nur Behandlungsmethoden an, für die sie
ausgebildet sind und die sie beherrschen. Sie kennen die Grenzen ihrer fachlichen
Qualifikation. Bei zu grosser eigener Betroffenheit oder Erfahren der persönlichen
Grenzen, werden Klient*innen weiterverwiesen. Bei Erkennen eines körperlichen oder
psychischen Notfalls wird dringend schulmedizinische Hilfe oder die Hilfe einer
entsprechenden Fachperson in Anspruch genommen.
7. Transparenz
Klient*innen werden vor der Behandlung über die Methode, Zeitrahmen und Ablauf der
Behandlungen und deren Kosten informiert.
Die Behandlung wird beendet, wenn die Behandlungsziele erreicht sind, die Klient*innen
das wünschen oder die Möglichkeiten der Behandlung ausgeschöpft sind.
Die Rechnungsstellung an Klient*innen erfolgt nur bei von Therapeut*innen selbst
durchgeführten Behandlungen.
Die Klient*innen werden zur Beschwerdemöglichkeit bei KineSuisse informiert.
8. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Ärztliche Diagnosen werden bei den Behandlungen berücksichtigt, wobei
KomplementärTherapeut*innen die Verantwortung der Fallführung klären.
Sie greifen nicht in bestehende schulmedizinische Behandlungen oder andere Therapien
ein und fördern die Zusammenarbeit mit der Schul- und Alternativmedizin und weiteren
Fachpersonen.
9. Auftritt in der Öffentlichkeit
KomplementärTherapeut*innen sind sich bewusst, dass ihr Auftritt in der Öffentlichkeit
den Berufsstand der KomplementärTherapie Methode Kinesiologie prägt und das
Gesundheitsverhalten der Öffentlichkeit beeinflusst.
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10. Pflichten
10.1. Schweigepflicht
KomplementärTherapeut*innen wahren die Schweigepflicht. Eine Entbindung der
Schweigepflicht ist nur möglich, wenn eine schriftliche Einwilligung der Klient*innen oder
ihrer gesetzlichen Vertreter*innen vorliegt.
10.2. Datenschutz
KomplementärTherapeut*innen sind besorgt, dass sämtliche Daten ihrer Klient*innen vor
dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind.
10.3. Patientendokumentation
KomplementärTherapeut*innen führen eine angemessene, vollständige Patienten-
dokumentation und gewähren auf Wunsch den Klient*innen Einsicht in diese Unterlagen.
10.4. Auskunftspflicht
Wird eine Auskunft durch gesetzliche Bestimmungen von Dritten verlangt, werden die
Klient*innen im Vorfeld darüber informiert. Die Weitergabe von Informationen oder
Patientendokumentationen erfolgt nur mit schriftlichem Einverständnis der Klient*innen.
10.5. Berufsbewilligung und Meldepflicht
KomplementärTherapeut*innen verfügen, wenn durch kantonale Bestimmungen verlangt,
über eine Berufsbewilligung und/oder nehmen die Meldepflicht wahr.
10.6. Berufshaftpflicht
KomplementärTherapeut*innen verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung und
sind über den Inhalt der Abdeckung orientiert.
11. Rechnungsstellung an Versicherungen
Die Rechnungstellung an Versicherungen beinhaltet ausschliesslich Behandlungen der
Methode Kinesiologie. Verpasste Termine und alle anderen Leistungsarten werden
getrennt ausgewiesen und verrechnet.
Es erfolgt keine Rechnungsstellung bei Familienangehörigen oder bei im selben Haushalt
wohnenden Personen der KomplementärTherapeut*in, ausser es liegt eine entsprechende
Kostengutsprache des Versicherers vor, aus der das Verhältnis zwischen Therapeut*in
und Klient*in für den Versicherer ersichtlich ist.
Präsidentin Vize-Präsidentin
Sonia Castillo Tanja Oggier
Rheinfelden, 31. August 2022
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